ÜBER MICH
Ich habe Ernährungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Humanernährung an der Universität Bonn studiert und habe das Studium 2013 mit dem Titel „Bachelor of Science“ abgeschlossen. Seit 2014 bin ich neben meiner Tätigkeit als Ernährungstherapeutin ebenso als Diabetesberaterin in einer diabetologischen Schwerpunktpraxis tätig und führe Einzelberatungen und Gruppenschulungen bei Diabetes mellitus Typ 1, Typ 2 und Schwangerschaftsdiabetes durch. Im Zuge der rasanten Entwicklung der Medizintechnik stehe ich Ihnen beratend zum Thema Glucose-Sensoren (rtCGM) und Insulinpumpen (CSII und SUP) zur Seite. Als selbstständige Ernährungstherapeutin bin ich seit 2017 tätig. Im Jahr 2020 wurde meine Tochter geboren, so dass ich Beratungsgespräche aktuell in Teilzeit anbiete. Seit 2022 halte ich zudem regelmäßig Vorträge zum Thema Ernährung in einer stationären und ambulanten Fachklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie zur Rehabilitation und Prävention. Im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) führe ich seit 2022 darüber hinaus Fortbildungen für zertifizierte Ernährungsfachkräfte durch.
Durch das Zertifizierungsverfahren des Verbandes für Ernährung und Diätetik wird meine Beratung von allen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen anerkannt. Dieses Zertifizierungsverfahren garantiert eine kontinuierliche Fortbildung auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und sieht absolute Produktneutralität vor. Dies stellt ein Qualitätsmerkmal für die fachkundige Ernährungsberatung und Ernährungstherapie dar, damit jeder Verbraucher erkennen kann, ob die Ernährungsberaterin/ der Ernährungsberater von den Krankenkassen anerkannt wird. Denn: aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen kann sich im Prinzip Jede/Jeder Ernährungsberater nennen. Das Zertifikat soll hier für Transparenz gegenüber den Verbrauchern und Patienten sorgen.
Ich leite therapeutische Einzelsitzungen, Schulungen und Seminare in Gruppen sowohl zum Thema Prävention (nach §20 SGB V) als auch als ergänzende therapeutische Maßnahme zur medikamentösen Therapie (nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Der Therapieumfang richtet sich dabei nach der ärztlichen Diagnose und das Empfinden des Patienten gibt vor, welchen Zeitaufwand die Therapie benötigt. Einen "normalen" Weg gibt es während der Beratung nicht, denn jeder Mensch benötigt durch seine ganz eigene Persönlichkeit individuelle Hilfestellung. Mich immer wieder auf's Neue auf Menschen einzustellen ist für mich das Schönste an meiner Tätigkeit.