ERSTATTUNG DURCH DIE KRANKENKASSE
Der Zuschuss für die ernährungstherapeutische Beratung fällt, abhängig von der jeweiligen Krankenkasse, unterschiedlich hoch aus. Tipps zur Vorgehensweise:
1. Ärztliche Empfehlung
Ihr Arzt hält eine Ernährungsberatung aufgrund einer Diagnose für notwendig? Prima! Bitten Sie Ihren Arzt, dies mit Angabe der Diagnose schriftlich zu bescheinigen, z.B. in Form eines formlosen Attestes oder einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung oder eines grünen Rezeptes. Ihr Arzt gibt Ihnen die Bescheinigung mit und fügt bestenfalls Kopien aktueller Blutwerte, der Medikation oder der Befunde hinzu.
2. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse
Erfragen Sie im Vorfeld, bevor die Therapie beginnt, bei Ihrer Krankenkasse, in welcher Höhe eine Ernährungsberatung bezuschusst wird. Lassen Sie sich die Bestätigung idealerweise schriftlich zukommen.
3. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf
Vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch. Dies ist telefonisch, per Online-Terminvereinbarung oder per E-Mail möglich. Wünschen Sie oder Ihre Krankenkasse vorab einen Kostenvoranschlag, dann stelle ich Ihnen diesen gerne aus. Bringen Sie bitte die von Ihrem Arzt beigefügten Kopien zu Blutwerten oder zu Befunden zum Beratungstermin mit.
4. Kostenerstattung
Im Anschluss an die Beratung(en) begleichen Sie bitte die von mir gestellte(n) Rechnung(en). Spätestens bei der Anfrage an die Krankenkasse, einen Anteil der Rechnung zu erstatten, reichen Sie bitte die vom Arzt ausgestellte Bescheinigung bei der Krankenkasse ein. Ohne die ärztliche Empfehlung mit Angabe der Diagnose lehnen die gesetzlichen Krankenkassen eine Ernährungstherapie i.d.R. ab.
Für Privatversicherte
Nehmen Sie bitte im Vorfeld der Beratung Kontakt zu Ihrer privaten Krankenversicherung auf und erkundigen Sie sich über die Möglichkeit die Ernährungsberatung bezuschussen zu lassen. Ein Zuschuss ist hier meist von dem jeweiligen Tarif abhängig, den Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben.