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Erstattung durch die Krankenkasse

So erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihrer Ernährungstherapie

Die Kostenübernahme einer Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie durch gesetzliche Krankenkassen ist in vielen Fällen möglich. Ich unterstütze Sie dabei, die Kostenerstattung unkompliziert zu beantragen. 

Mein Honorar liegt bei 

  • 110 Euro pro 60 Minuten, 

  • 55 Euro pro 30 Minuten (Folgeberatung).

Mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung oder einem formlosen Attest Ihres Arztes kann Ihre Krankenkasse in der Regel 50 – 80 % der Kosten für etwa fünf Sitzungen übernehmen. 

Schritt-für-Schritt zur Kostenerstattung

1. Ärztliche Empfehlung einholen

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hält eine Ernährungstherapie aufgrund einer Diagnose für medizinisch notwendig?
Dann bitten Sie um eine schriftliche Empfehlung oder Notwendigkeitsbescheinigung 

Optimal ist es, wenn Ihr Arzt Kopien aktueller Blutwerte, Befunde oder Ihrer Medikation beifügt. Diese Unterlagen unterstützen eine gezielte und medizinisch fundierte Beratung.

2. Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse anfragen

Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse vor Beginn der Beratung. Fragen Sie nach: 

  • in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, 

  • welche Unterlagen erforderlich sind.

Lassen Sie sich den Zuschuss schriftlich bestätigen – so haben Sie später klare Förderbedingungen.

3. Termin für die Ernährungstherapie vereinbaren

Ist die ärztliche Empfehlung vorhanden, vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin – telefonisch, per E‑Mail oder über die Online‑Terminbuchung

Falls Ihre Krankenkasse oder Sie vorab einen Kostenvoranschlag benötigen, stelle ich diesen gerne für Sie aus.
Bringen Sie bitte alle medizinisch relevanten Unterlagen (Attest, Blutwerte, Befunde) zum ersten Gespräch mit.

4. Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Nach Abschluss jeder Beratung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bitte zunächst selbst begleichen.
Reichen Sie anschließend folgende Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein: 

  • die Rechnung, 

  • die ärztliche Bescheinigung mit Diagnose.

Auf dieser Grundlage erstattet Ihre Krankenkasse den genehmigten Anteil der Kosten.
Wichtig: Ohne ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung lehnen gesetzliche Kassen eine Kostenerstattung in der Regel ab.

Für privat Versicherte

Auch private Krankenversicherungen übernehmen häufig einen Teil der Beratungskosten.
Da dies von Ihrem individuellen Versicherungstarif abhängt, klären Sie die Erstattungsmöglichkeiten bitte vorab direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung.
Ich unterstütze Sie bei Rückfragen und stelle Ihnen benötigte Unterlagen gern zur Verfügung.

Ihr Vorteil: Sicherheit und Transparenz

Bei mir wissen Sie von Anfang an, welche Kosten entstehen und welche Zuschüsse möglich sind. Ich begleite Sie nicht nur während der Therapie, sondern auch bei der Antragsstellung und Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

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